Im Zeitalter der digitalen Informationen ist das Thema Urheberrechte wichtiger denn je.

Es ist schnell zu, dass etwas veröffentlicht wird, was Teilebeinhaltet, die unter das Urheberrecht fallen. Das kann teuer enden.

Gerade bei digitalisierten Archiven sind die Urheberrechtsfragen von Artikeln und Bildern nicht immer ausreichend gesichert.

Es gibt schon Fälle, in denen freie Mitarbeiter Verlage verklagen, da diese Material digital veröffentlicht haben, zu denen der Urheber keine Erlaubnis erteilt hatte …

PPS hat hier eine automatisierte Hilfe entwickelt, die es über Blacklist und Whitelist erlaubt die digitalen Seiten (PDF/JPG,TIFF) an den entsprechenden Stellen zu schwärzen.

Urheberrecht … ach da war doch was …

Autorenverträge, Fotografen, freie Mitarbeiter, gekündigte Redakteure (und ihre Erben!) … es betrifft so vielen Quellen-Geber, da kann man schon den Überblick verlieren. Wer sich noch einmal etwas mehr damit befassen möchte/muss:

https://www.urheberrecht.de/

und wer es genau lesen will:

https://dejure.org/gesetze/UrhG

(Gesetzesänderungen ab März 2018)

Urheberrechte … deswegen haben wir unser Archiv nicht öffentlich …

Einige Verlage scheuen sich aufgrund der komplexen Thematik, ihr Archiv zu veröffentlichen. Verständlich, denn es kann teuer werden sich mit Konsequenzen einer Mißachtung auseinander zu setzen. Es bestehen keine konkreten Ideen oder Konzepte, um mit diesem Thema umzugehen.

Wie kann ich bei fehlenden Rechten dennoch Seiten herausgeben ?

Schwärzungen! … früher mit schwarzer Farbe, heute elektronisch. Zu beachten ist, das z.B. in PDF-Seiten nicht nur eine schwarze Box über den Artikel gelegt wird … das Original ist noch da!

Die PPS-Lösung löscht die Inhalte der betroffenen Artikel physikalisch aus den PDF-Seiten heraus. Bei Nur-Bild-Dateien (JPG, TIFF) ist es schon etwas einfacher – hier wird der Inhalt direkt gelöscht.

Das geht natürlich nur dann, wenn ein Programm weiß, wie der Artikel geometrisch aufgebaut ist. Diese Information hat die Digitalisierungs-Maschine von PPS – egal ob gescannte Dokumente oder PDF.

Mit diesen Informationen und durch den Anwender gepflegten White- und Black-Listen können dann automatisiert neue PDF-Seiten generiert werden, die die betroffenen Artikel und Bilder nicht mehr enthalten.

White-Listen bedeutet, dass alle Artikeln/Bilder, von z.B. internen Redakteuren, nie gelöscht werden (erhalten bleiben).

Black-Listen beinhalten alle Namen von Inhalts-Lieferanten, die unter das UrhG fallen.

Ein ggf. halbautomatisierter Workflow kann alle Seiten mit Artikel, die weder auf White- noch auf Black-Listen sind, zur Beurteilung durch einen Menschen offen lassen.

Wie sieht eine Integration in unseren Workflow beispielhaft aus ?

Je nach vorhandenem Workflow – ob mit oder ohne Einsatz des PPS_Finder – kann eine spezifische Integration erfolgen. Im einfachsten Fall kann dies hotfolder-basiert passieren – die White- und Blacklisten können einfach erfasst werden. Die zu prüfenden Original-Dateien werden verschoben oder gelöscht.

Geht das auch bei digital produzierten Seiten ?

Ja – wie schon erwähnt, ist unser Prozess ab dem Schritt des scannens, unabhängig von der Bildquelle (gescannte Seiten oder PDF, JPG, TIFF).

Was kostet das ?

Abhängig von der Integration und ob Sie schon Kunde von PPS sind bekommen Sie ein maßgeschneidertes Angebot.


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